Subaru Garantie Pakete

Herstellergarantie

3 Jahre Garantie oder 100 000 km – 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung – 3 Jahre Lackgarantie – 3 Jahre Subaru Assistance Euro Service

Anschlussgarantie

3 Jahre Werksgarantie plus Anschlussgarantie für das 4. und 5. Jahr.

  • Verlängerung der Garantie um ein oder zwei Jahre bis 150 000 km.
  • Eine Garantieverlängerung erhöht den Wiederverkaufswert Ihres Subaru.
  • Abschluss muss vor Ablauf der Werksgarantie erfolgen.
  • Verwendung von Subaru Original-Ersatzteilen.
  • Service und Reparaturen bei offiziellen Subaru-Vertretungen.

Garantie bis 15 Jahre

Die „Subaru promise“ Garantie ermöglicht eine Deckung bis maximal 15 Jahre und 220 000 km. Diese kann ab dem 5. Betriebsjahr jederzeit abgeschlossen werden.

Versichert ist der während der Garantiedauer auftretende neue, zufällige und unerwartete Defekt am Fahrzeug. Als Defekt wird ein nicht mehr funktionsfähiges elektrisches bzw. elektronisches oder mechanisches Fahrzeugbauteil verstanden. Hierbei werden die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des defekten Fahrzeugbauteils (Arbeitsaufwand und Material) übernommen. Aufbauend auf einer Basisdeckung (Motor und Getriebe) ist die Deckung abhängig von der Garantievariante. Bitte beachten Sie die Details zur Deckung, Leistung und Versicherungssumme in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nicht versichert sind unter anderem:

  • ein vor Garantiebeginn bestandener Defekt
  • ein durch unsachgemässen Gebrauch bzw. Verletzung der Sorgfaltspflicht entstandener Defekt
  • ein durch Abnutzung oder Verschleiss entstandener Defekt
  • Mängel an Karosserie und Lack
  • Chemikalien aller Art, Öle und Fette
  • Bei der Garantie handelt es sich nicht um eine Kaskoversicherung.

Die Leistung ist abhängig von der Garantievariante.

  • Grundsätzlich werden 100 Prozent des Arbeitsaufwands übernommen.
  • Versicherungssumme: Versichert ist grundsätzlich der Zeitwert des Fahrzeugs, wobei bei einzelnen Garantievarianten eine Schadenlimite die Versicherungssumme beschränkt.

Die Garantie gilt in der Schweiz, in Liechtenstein, in den Staaten Europas (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, sogenannte «Grüne Karte») sowie in den Mittelmeeranrainer- und Mittelmeerinselstaaten.

Fahrzeugunterhalt: Um die vollständige Leistung der Garantie aufrechtzuerhalten, ist das Fahrzeug gemäss den Richtlinien des Fahrzeugherstellers zu unterhalten, das heisst, es sind sämtliche Services, Wartungen und Inspektionen durchzuführen.

Schadenfall: Kontaktieren Sie im Schadenfall die Verkaufsgarage. Falls dies nicht möglich ist, eine andere autorisierte Garage (Handelsregistereintrag). Der Schaden muss vor Reparaturbeginn durch die reparaturausführende Garage an die Schadenabteilung der Quality1 AG schriftlich gemeldet werden. Erst nach Freigabe kann die Garage mit der Reparatur beginnen. Für einen Schadenfall im Ausland beachten Sie bitte die Hinweise in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Garantie kann mit beigelegtem Einzahlungsschein oder per Kreditkarte bezahlt werden. Bezüglich der Zahlungsfrist beachten Sie bitte die Angaben auf der Offerte bzw. Rechnung.

Der Beginn und die Dauer der Garantie sind auf der Versicherungspolice ausgewiesen.

Der Versicherungsvertrag ist befristet und endet nach Ablauf der Vertragsdauer.